Lohnt sich Photovoltaik — nach Steuern?
Deutschland kennt zwei Photovoltaik-Welten mit genau entgegengesetzten Regeln. Sagen Sie uns, in welcher Sie sind, und wir rechnen die richtige durch.
Die Anlage bringt im ersten Jahr 862 € — das sind 6,9 % des Kaufpreises.
Bezahlt hat sie sich nach 14,3 Jahren. Über die gesamte Laufzeit entspricht das 4,6 % pro Jahr.
Erzeugung Jahr 1
9.500 kWh
davon selbst verbraucht
1.200 kWh
gesparter Strom
373 €
Einspeisung (7,70 ct)
639 €
Begrenzt durch Ihren Verbrauch
Ihr Haushalt kann nicht mehr Solarstrom direkt aufnehmen. Jedes zusätzliche Modul geht damit für rund 7 ct ins Netz, statt rund 31 ct einzusparen — die Anlage ist für diesen Verbrauch bereits groß genug. 37 % des Nutzens kommen aus dem Eigenverbrauch.
Steuerlich: steuerfrei — und deshalb nichts absetzbar
Bis 30 kWp je Einheit ist der gesamte Ertrag nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, Einspeisung wie Eigenverbrauch. Genau deshalb schließt § 3c Abs. 1 EStG jeden Abzug aus: keine AfA, keine Sonder-AfA, kein Investitionsabzugsbetrag, keine Wartungskosten und auch nicht die Zinsen einer Finanzierung. Die Entlastung ist stattdessen der Nullsteuersatz beim Kauf nach § 12 Abs. 3 UStG — in den Preisen oben bereits enthalten. In dieser Rechnung steht deshalb bewusst keine einzige Steuerzeile.
Gerechnet mit 1.250 € je kWp. Marktüblich sind 2026 rund 1.000–1.600 € je kWp ohne Speicher — holen Sie mehrere Angebote ein, die Spanne ist real.
Immobilie, Aktienfonds, Tagesgeld und ein gewerbliches PV-Direktinvestment nach Steuern, bei identischem Kapitaleinsatz. Die Anlage auf dem eigenen Dach ist dort bewusst nicht dabei: Sie setzt ein Dach voraus und ist damit keine reine Kapitalentscheidung.
Szenariorechnung, keine Steuer- oder Anlageberatung. Nicht modelliert: Wärmepumpe, Wallbox, dynamische Tarife, Wechselrichtertausch über die Betriebskosten hinaus, Dachsanierung und Einspeisemanagement. Gerechnet wird ohne Finanzierung — deren Zinsen wären nach § 3c Abs. 1 EStG ohnehin nicht absetzbar. Die Eigenverbrauchs- und Autarkiewerte sind Annahmen; ein belastbarer Wert ergibt sich erst aus Ihrem tatsächlichen Lastprofil.
Fast alles, was im Netz zum Thema „Photovoltaik von der Steuer absetzen" steht, vermischt zwei Regime, die sich gegenseitig ausschließen. Bis 30 kWp je Einheit ist der Ertrag nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei — und genau weil er steuerfrei ist, verbietet § 3c Abs. 1 EStG jeden damit zusammenhängenden Abzug: keine AfA, keine Sonder-AfA, kein Investitionsabzugsbetrag, nicht einmal die Finanzierungszinsen. Die Entlastung in diesem Regime ist der Nullsteuersatz beim Kauf nach § 12 Abs. 3 UStG, also ein Rabatt an der Kasse und kein Abschreibungsmodell. Oberhalb dieser Grenze — Gewerbedach, Freifläche, Direktinvestment — ist die Anlage ein Gewerbebetrieb und voll steuerpflichtig, weshalb dort umgekehrt der gesamte Werkzeugkasten greift: Investitionsabzugsbetrag von 50 % nach § 7g Abs. 1, Sonder-AfA von 40 % nach § 7g Abs. 5 und die degressive AfA nach § 7 Abs. 2. Dafür gibt es keine Zehn-Jahres-Frist wie bei einer vermieteten Immobilie: Der Verkaufsgewinn einer Anlage im Betriebsvermögen ist immer steuerpflichtig. Dieser Rechner bildet beide Fälle ab, mit den Einspeisevergütungen nach § 48 EEG für Inbetriebnahmen ab August 2026 und den Staffelsätzen, die anteilig je Leistungsklasse gezahlt werden.
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Häufige Fragen
Kann ich eine Photovoltaikanlage von der Steuer absetzen?
Bis 30 kWp je Einheit: nein, und das ist kein Versehen des Gesetzgebers. Der Ertrag ist nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, und weil er steuerfrei ist, schließt § 3c Abs. 1 EStG jeden Abzug aus — AfA, Sonder-AfA, Investitionsabzugsbetrag, Wartung und sogar die Finanzierungszinsen. Was es stattdessen gibt, ist der Nullsteuersatz beim Kauf nach § 12 Abs. 3 UStG. Oberhalb von 30 kWp, bei gewerblichen Anlagen und Direktinvestments, kehrt sich das komplett um: Dort ist alles steuerpflichtig und deshalb auch alles absetzbar.
Warum bringt eine größere Anlage nicht mehr Geld?
Weil nicht das Dach entscheidet, sondern Ihr Verbrauch. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 31 ct Einkaufspreis, eine eingespeiste bringt etwa 7 ct — mehr als das Vierfache Unterschied. Wie viel Sie selbst verbrauchen können, ist aber doppelt begrenzt: durch das, was die Anlage im Moment Ihres Verbrauchs erzeugt, und durch das, was Ihr Haushalt überhaupt abnimmt. Ist die zweite Grenze erreicht, landet jedes weitere Modul im Netz statt in der Steckdose. Der Rechner sagt Ihnen, welche der beiden Grenzen in Ihrem Fall greift.
Lohnt sich ein Stromspeicher?
Das ist eine eigene Investition und wird hier auch so gerechnet. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch, kostet aber 500–800 € je kWh Kapazität, und diese Differenz muss sich aus der Spanne zwischen Strompreis und Einspeisevergütung zurückverdienen. Häufig lohnt sich ein kleiner Speicher und ein großer nicht mehr — weil der Eigenverbrauch ohnehin schon an der Grenze Ihres Verbrauchs liegt und zusätzliche Kapazität nichts mehr hinzufügt. Der Rechner weist den Speicher separat aus, statt ihn im Gesamtpreis zu verstecken.
Was ist der Unterschied zwischen Überschuss- und Volleinspeisung?
Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie selbst und speisen nur den Rest ein — dafür gibt es bis 10 kWp 7,70 ct/kWh. Bei der Volleinspeisung geht alles ins Netz, dafür bezahlt das EEG deutlich mehr: 12,22 ct bis 10 kWp und 10,24 ct bis 100 kWp. Für einen normalen Haushalt lohnt sich die Überschusseinspeisung trotzdem fast immer, weil eine selbst verbrauchte Kilowattstunde rund 31 ct wert ist und damit mehr als jede Vergütung. Dieser Rechner rechnet deshalb mit Überschusseinspeisung.
Was ist ein PV-Direktinvestment und was ist der Haken?
Sie kaufen einen Anlagenteil eines gewerblichen Solarparks und werden dessen Betreiber — mit allen steuerlichen Folgen. Die Prospekte führen mit „77 % im ersten Jahr abgeschrieben", was rechnerisch stimmt und trotzdem irreführt: Das Gesamtvolumen der Abschreibung bleibt exakt die Investition, es wird nur vorgezogen. Beim Verkauf holt der Fiskus die Differenz zwischen Buchwert und Marktwert zurück, und zwar zu jedem Zeitpunkt, weil es hier keine Spekulationsfrist gibt. Der Rechner zeigt beides und beziffert, was die schnelle Abschreibung in Ihrem Fall tatsächlich wert ist — nicht selten ist sie sogar negativ.
Warum ist die beworbene Rendite höher als Ihre?
Weil Angebote in aller Regel die Ausschüttung des ersten Jahres nennen und nicht die Rendite. Eine Solaranlage ist ein Verschleißgut mit geringem Restwert: Ein großer Teil dessen, was jährlich ausgezahlt wird, ist Ihr eigenes Kapital, das zurückfließt. Rechnet man die Zahlungen über die volle Laufzeit ab und zieht die Steuer ab, bleibt regelmäßig ein Bruchteil der beworbenen Zahl übrig. Beide Werte stehen hier nebeneinander.
Ist das eine Anlageberatung?
Nein. Der Rechner bewertet die Zahlen, die Sie eingeben, und nennt weder ein Produkt noch einen Anbieter noch einen konkreten Solarpark. Er sagt Ihnen, was sich unter Ihren eigenen Annahmen rechnerisch ergibt — nicht, was Sie tun sollen.